Hier ein Auszug aus meinem Leistungsspektrum im Mietrecht als Rechtsanwältin:
Ich berate Sie umfassend zu Ihren mietrechtlichen Angelegenheiten, sowohl als Vermieter, als auch als Mieter.
Die Probleme des Mietrechts sind auf Mieter- wie auf Vermieterseite vielschichtig. Haben auf der einen Seite Vermieter heutzutage mit dem Problem des Mietnomadentums zu kämpfen, müssen Mieter auf der anderen Seite mit teilweise gutsherrenartigen Methoden Ihrer Vermieter leben. Bei vielen mietrechtlichen Problemen ist eine fundierte Rechtsberatung unter Berücksichtigung der stetigen Rechtsfortbildung empfehlenswert.
Aufnahme des Mietverhältnisses
Die Beratung beim Abschluss von Mietverträgen ist wichtiger Aspekt um finanziellen Einbußen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Dabei ist der jeweilige Mietvertrag vor allem hinsichtlich einzelner Mietvertragsklauseln zu überprüfen und ggf. ein individuell angepasster Mietvertrag auszugestalten.
Während des Mietverhältnisses
Auch während des bestehenden Mietverhältnisses steht oftmals die Frage der Renovierung im Raum. Die grundsätzliche Verpflichtung des Vermieters Reparaturen auszuführen erfordert eine gründliche Überprüfung, ob die sog. Schönheitsreparaturen auf den Mieter wirksam abgewälzt worden sind. Wesentlich ist es ebenso rechtlich zu klären, welche schadensersatzrechtlichen Ansprüche dem Mieter oder dem Vermieter, beispielsweise bei Schimmelbefall, zustehen oder wann eine Mietminderung rechtlich wirksam ist, wie eine Mietminderung durchgesetzt werden kann und wie diese abgewehrt werden können
Erscheinen dem Mieter die Nebenkosten zu hoch ist rechtliche Hilfe geboten bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Allerdings erscheint es auch hilfreich jene zu überprüfen, da der Vermieter oftmals seine umlagefähigen Kosten nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Aber auch bei Mieterhöhungen ist rechtlicher Rat zu empfehlen, speziell bei Gestaltung und Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
Beendigung des Mietverhältnisses
Die Kündigung eines Mietverhältnisses unterliegt insbesondere bei Wohnraummiete sehr strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Bedarf es einer Kündigung seitens des Vermieters, beispielsweise bei Verstößen des Mieters gegen die geltende Hausordnung oder beim nichtzahlenden Mieter, ist rechtlich zu prüfen, ob eine vorherige Abmahnung erforderlich ist oder ob die gesetzlichen Vorgaben bei rückständiger Miete erfüllt sind.
Geht dem Mieter die Kündigung seines Vermieters ein oder möchte der Mieter z.B. aufgrund seines anstehenden Umzugs kündigen, sind rechtlich Kündigungsfrist und -form aber auch inhaltliche Aspekte zu bedenken.
Allerdings sind bei Beendigung noch ausstehende Ansprüche des Vermieters oder des Mieters ins Auge zu fassen, wie die Rückzahlung der Kaution an den Mieter oder Schadensersatzansprüche des Vermieters bei Beschädigungen des Mietobjekts.
Ist die Vermieterkündigung wirksam, der Mieter verbleibt in der Wohnung, so ist an die Durchsetzung von Räumungsansprüchen zu denken. Gerne vertrete ich Sie auch bei Räumungsklagen.